Zum Hofstaat zählte nur der direkte Umkreis der Grafenfamilie, also die Hoffräuleins und die adeligen Kammerherren mit besonderen Aufgaben. Im weiteren Sinne umfasste der Hofstaat alle Personen am Hof: Kammerjungfern und -diener, „Laquaien“, die beispielsweise als „Büchsenspanner“ (also für die Jagd), Reitknecht, Kutscher, Uhrmacher, Musikant oder Silberspülerin dienten. Hinzu kamen zahlreiche Hofhandwerker: Bäcker, Maler, Schreiner, Sattler und Schlosser. Der Hof besaß eine klare Hierarchie, die im Alltag an vielen Stellen deutlich wurde – zum Beispiel bei der Regelung, wer an welcher Tafel wie viel aufgetischt bekam.
Der Mundkoch und der Küchenschreiber waren für die Bevorratung und die Verwaltung von Lebensmitteln zuständig: wichtige Aufgaben angesichts der Mengen, die in der Schlossküche jeden Tag zubereitet wurden. Der Küchenschreiber hatte laut Arbeitsvertrag dafür zu sorgen, dass „die Speißen uf die Hochgräfliche Taffel ordentlich und sauber zugerichtet“ kamen. Mit der „Unsauberkeit in der herrschaftlichen Küch“ scheint es immer wieder Probleme gegeben zu haben, ebenso wie mit dem hohen Verbrauch an Lebensmitteln – hier wurde wohl öfters etwas abgezweigt...
Besonders wichtig – und dementsprechend gut bezahlt – war die Stelle des Küfers. Er verwaltete die weitläufigen Weinkeller des Schlosses, wo nicht nur die herrschaftlichen Weine der gesamten Grafschaft lagerten, sondern auch teuere Tropfen, etwa etliche „Bouteillen Champagner Wein“ oder ein „Fäßlein vin du Bourgogne“. Ein besonderer Reiz für die Menschen am Hof? Jedenfalls gibt es immer wieder Klagen darüber, dass sich im „Keller Stüblein“ viele Menschen fänden, die dort zwar nichts verloren hätten, sich aber am Wein der Herrschaft gütlich hielten.
Die Aufgaben des Torwarts wurden in der Weikersheimer „Hoff-Ordnung“ von 1708 gesondert festgehalten. Wie sein Name sagt, trug er die Verantwortung für die Torschlüssel. Er hatte dafür zu sorgen, dass die Laternen bestückt und die Öfen eingeheizt wurden – im Winter „täglich morgens um halb 6 Uhr“ – und dass die Öfen über Nacht keine Feuergefahr darstellten. Er säuberte die Gänge und Treppen im Schloss und sollte aufpassen, dass die Hunde nachts kein „Getöß“ verursachten.