Ein Hoffräulein zu werden war eine besondere Auszeichnung. In Weikersheim verlieh Fürstin Elisabeth Friederike Sophie von Oettingen (1691-1758) zwei adligen Fräuleins diese Würde. Das Bestallungsbuch von 1726 nennt Fräulein von Behm und Fräulein von Ilten als ihre Gesellschafterinnen. Die Stellung von Fräulein von Behm übernimmt 1739/40 Fräulein von Brandenstein, wie das Cammer-Cassa-Buch berichtet.
Hoffräuleins gehörten zum direkten Umkreis der Grafenfamilie und hatten besondere Aufgaben. Obwohl von der Fürstin bezahlt, waren sie keine Hofbediensteten, sondern verrichteten bloße Ehrendienste. Sie waren dafür zuständig, der Fürstin Gesellschaft zu leisten und sie vor Langeweile zu bewahren. Während sich der Fürst mit seinem Gefolge auf der Jagd befand, unterhielten sie die Fürstin: Sie spielten Gesellschaftsspiele, promenierten im Garten, lasen Bücher und schrieben Briefe. Außerdem fertigten sie feine Handarbeiten an.
Als Begleiterinnen der Fürstin unternahmen die Fräuleins auch weite Reisen. So genossen sie Bildung, lernten andere Höfe und Adlige kennen und repräsentierten einen Teil des Weikersheimer Hofstaats. Die Hoffräuleins durften die Anschaffung der kostbaren Silbermöbel für die Fürstin, die Einrichtung ihres Porzellan- und Spiegelkabinetts miterleben und konnten die köstlichen Mahlzeiten der Hofküche schmecken. So genossen die Hoffräuleins fast wie die Fürstin das Hofleben und den Prunk des Weikersheimer Schlosses.