Ausschnitt aus dem Titelbild der Kirchenordnung

IN SCHLOSS WEIKERSHEIM AUSGEDACHTDIE HOHENLOHISCHEKIRCHENORDNUNG VON 1578

Gleich zwei Neuordnungen gab es im Laufe des 16. Jahrhunderts in Hohenlohe. Nach Einführung der ersten reformatorischen Kirchenordnung 1553 erließ der Weikersheimer Schlossherr Graf Wolfgang II. 25 Jahre später erneut eine Kirchenordnung, die das religiöse Leben der Grafschaft gestaltete.

Zeichnung einer Tiara des Papstes

Der Einfluss des Papstes wurde zusehends geringer.

NEUE GESETZE MUSSTEN HER

Mit der Reformation ging einher, dass Entscheidungen des Papstes nicht mehr anerkannt wurden. Damit entstand ein rechtsfreier Raum, der viele Gefahren barg. Reformatorisch gesinnte Landesherren entschlossen sich dazu, eigene Kirchenordnungen zu erlassen. Da Religion und Politik untrennbar miteinander verbunden waren, dienten die neuen landesherrlichen Rechtstexte zur allgemeinen Friedenssicherung und Wahrung der Ordnung im Land. Gleichzeitig erlangten die Landesherren mit ihren eigenen Ordnungen mehr Macht und Einfluss.

Graf Wolfgang II., historisches Portrait

Wolfgang II. war ein tiefgläubiger Herrscher.

BESORGT UM DAS SEELENHEIL

Wichtiger als weltliche Herrschaftsfragen war Graf Wolfgang II. von Hohenlohe seine Verantwortung für Kirche und Religion. Wolfgang II. und seine Ehefrau Magdalena legten größten Wert auf einen untadeligen Lebenswandel und Frömmigkeit – das galt ebenso für die Untertanen. Um in Hohenlohe eine gottgefällige Lebensweise sicherzustellen, machte sich der Graf daran, die Verhältnisse strenger zu ordnen. Das Ergebnis: eine neue Kirchenordnung.

Die evangelische Stadtkirche direkt gegenüber dem Eingang zu Schloss Weikersheim

Neue Regeln für Gläubige und ihre Pfarrer.

GRAF WOLFGANG II. ORDNETE DIE VERHÄLTNISSE

Der Graf konzentrierte sich auf die Schaffung einer einheitlichen Kirche in Hohenlohe. Mit dem Schreiben der Kirchenordnung wurde der Theologe David Meder beauftragt. Außerdem zog Wolfgang II. württembergische Theologen und alle Pfarrer der Grafschaft zu Rate – sehr demokratisch für die damalige Zeit. Die endgültige Version enthielt auf 500 Seiten Ausführungen zur christlichen Lehre, Vorschriften für Gottesdienste, Feiertage und die Kirchenordnung. Wolfgang II. formulierte sogar ein eigenes Glaubensbekenntnis, das alle Pfarrer in seiner Grafschaft unterschreiben mussten.

Luftansicht des Schlosses mit Weikersheim und Hohenlohe im Hintergrund

Die Kirchenordnung prägte Hohenlohe für Jahrhunderte.

ÜBER 250 JAHRE LANG GÜLTIG

Bereits Graf Ludwig Casimir von Hohenlohe, Graf Wolfgangs II. Vater, hatte, beeinflusst von Herzog Christoph von Württemberg, seinen Herrschaftsbereich reformiert und im Jahr 1553 eine Kirchenordnung erlassen. Ihren formellen Abschluss fand die Reformation in Hohenlohe dann 25 Jahre später mit der neuen Kirchenordnung seines Sohnes Graf Wolfgang II., die das religiöse Leben der Grafschaft und ihrer Bewohner jahrhundertelang prägte.

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