PRACHTVOLLES SCHLOSS UND LIEBENSWERTE ALTSTADTRESIDENZ HOHENLOHE-WEIKERSHEIM

Symbol für Sonderführungskategorie „Wissen & Staunen“
Schloss und Schlossgarten Weikersheim
Sonderführung: Wissen & Staunen
Veranstaltung mit: Heide Grau, Pia Herrmann, Gudrun Kimmelmann oder Chriseldis Will
Termin: Montag, 14.09.2020, 14:30
Dauer: 1,5 Stunden

Im Schloss auf den Spuren der adeligen Gesellschaft wandeln und barocke Wohnkultur und den prächtigen Festsaal der Renaissance erleben. In der Altstadt Baudenkmäler aus früheren Zeiten entdecken und interessante Einblicke in das bürgerliche Leben der Residenzstadt erhalten: Bei dieser Tour wird das Miteinander zwischen Adel und Bürgertum, zwischen Schloss und Stadt Weikersheim vom Mittelalter bis in die Gegenwart aufgezeigt.

Service

Alle Termine dieser Veranstaltung

Sonntag, 12. Juli 2020 | 14:30 Uhr
Sonntag, 2. August 2020 | 14:30 Uhr
Sonntag, 9. August 2020 | 11:00 Uhr
Sonntag, 23. August 2020 | 11:00 Uhr
Montag, 24. August 2020 | 14:30 Uhr
Samstag, 29. August 2020 | 11:00 Uhr
Montag, 14. September 2020 | 14:30 Uhr
Samstag, 26. September 2020 | 11:00 Uhr
Sonntag, 18. Oktober 2020 | 11:00 Uhr
Sonntag, 18. Oktober 2020 | 14:30 Uhr

Adresse

Schloss und Schlossgarten Weikersheim
Marktplatz 11
97990 Weikersheim

Information und Anmeldung

Eine Anmeldung ist bei Sonderführungen unbedingt erforderlich:
Besucherinfo Schloss Weikersheim
Telefon +49(0)79 34. 9 92 95-0
Telefax +49(0)79 34. 9 92 95-12
info@schloss-weikersheim.de

Kartenverkauf

Schlosskasse im Erdgeschoss

Treffpunkt

Schlosskasse im Erdgeschoss

Dauer

1,5 Stunden

Teilnehmerzahl

maximal 10 Personen

Preis

Erwachsene 13,00 €
Ermäßigte 6,50 €
Familien 32,50 €

Gruppen

Zusätzliche Termine für Gruppen können telefonisch vereinbart werden.
Gruppen bis 20 Personen pauschal 234,00 €
Gruppen ab 20 Personen: pro Person 11,70 €

Hinweis

Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund der derzeitigen geltenden Auflagen der gültigen Corona-Verordnungen des Landes gilt in Schloss Weikersheim eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre gilt. Nur in der Weite des Gartens können die Masken abgenommen werden, wenn die Situation es zulässt. 

Die Besucher werden gebeten den gewünschten Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen einzuhalten.