Hinweise

Barrierefreiheit

Der Schlossgarten Weikersheim ist barrierefrei zugänglich.
Leider ist das Schloss Weikersheim aufgrund der derzeitigen baulichen Gegebenheiten nicht barrierefrei zugänglich.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten.
Kontaktdaten

Hunde

In den Räumen von Schloss Weikersheim herrscht ein allgemeines Hundeverbot. Im Schlossgarten sind Hunde zugelassen. Per Schlossgartenordnung herrscht jedoch Leinenpflicht.

Fotografieren

In der Schlossanlage ist das Fotografieren nur im Schlossgarten für private Zwecke gestattet.

E-Bikes

Auf dem Areal von Schloss Weikersheim gibt es eine Ladestation für E-Bikes. Bitte fragen Sie an der Kasse nach dem genauen Standort der Ladestation.

Warnung vor Astabbrüchen

Infolge von Trockenheit und hohen Temperaturen kommt es in den Gehölzbeständen in den Gärten und Parkanlagen vermehrt zu Abbrüchen von teilweise großen Ästen. Grund dafür ist, dass die Trockenheit bei den Altgehölzen zu einer erhöhten Verdunstung führt, wodurch der Saftstrom die Blätter und Zellen in den Kronen nicht mehr erreicht, weshalb Äste abgeworfen werden.
Der letztjährige sehr trockene und heiße Sommer hat zudem zur Schwächung und zu Schäden an Bäumen geführt, deren Folgen sich jetzt zeigen.
Für die Sicherheit der Besucher führen zertifizierte Baumkontrolleure regelmäßig und flächendeckend Sichtkontrollen und Baumbegutachtungen durch. Desweiteren wird regelmäßig Totholz entnommen und Sicherheitsfällungen vorgenommen. Das Abwerfen der Äste ist jedoch ein Schutzvorgang der Bäume, der im Bauminneren stattfindet und daher nicht vorhergesehen werden kann. Betroffen sind nicht nur Zweige, sondern auch Stark-Äste von bis zu 50 cm Durchmesser.
 
Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten bittet alle Besucherinnen und Besucher der Parks, auf den Wegen zu bleiben, warnt trotz des verlockenden Schattens ausdrücklich vor dem Aufenthalt unter Altbäumen und rät vom Verweilen in diesen Bereichen ab!

Brandgefahr in den Gärten

Aufgrund von hohen Temperaturen und wenig Niederschlag sind die Wiesen und Rasenflächen der historischen Gärten und Parkanlagen sehr trocken. Offenes Feuer und Grillen ist nach den Parkordnungen in den Gärten generell verboten, aber die Parkbesucher und -besucherinnen werden noch einmal besonders darum gebeten, auch keine Zigaretten, Glasflaschen und anderen Abfall in den Anlagen fallen zu lassen. Damit wird nicht nur Vermüllung vermieden, sondern auch ein ungeplantes Entflammen der Vegetation verhindert.