CORONAREGELN GELTEN AUCH IM SCHLOSSGARTEN
Die Regeln sind klar – auch im Schlossgarten gelten die üblichen Auflagen der gültigen Corona-Verordnungen des Landes. Betreten werden darf der Garten nur maximal zu zweit oder mit Personen, die im gleichen Haushalt leben. Der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen muss eingehalten werden. Höchstens 400 Personen dürfen sich gleichzeitig im Schlossgarten Weikersheim aufhalten. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg weisen daher darauf hin, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
MASKENPFLICHT UND TEILWEISE EINSCHRÄNKUNGEN BEIM BESUCH
Zudem gilt an allen Engstellen im Gartenbereich ebenso wie in Innenräumen die strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und zwar für alle Gäste ab 6 Jahre. Beim Spazierengehen im Schlossgarten können die Masken abgenommen werden – allerdings nur, wenn die Situation es zulässt. Passende Masken müssen die Gäste selbst mitbringen. Geschlossen bleiben vorerst noch alle Bereiche in den Gebäuden – die Dauerausstellungen zur Alchemie und zur Gartengeschichte „Wasserkunst und Götterreigen“ sowie der Alchemie- und Hexengarten. Ebenfalls noch geschlossen bleiben die Innenräume von Schloss Weikersheim. Geändert wird die Situation bei Ein- und Ausgang: Während der Eingang nach wie vor durch die Schlosskasse geht, verlässt man das Gelände von Schloss und Schlossgarten über den Seitenausgang an der Schlossterrasse und das Marstalltor.
NÄCHSTER SCHRITT DER ÖFFNUNG AM 12. MAI
Gleichzeitig mit dem Schlossgarten Weikersheim öffnet auch der Schlossgarten von Schwetzingen seine Tore bereits am 7. Mai. Die Innenräume vieler Monumente werden ab Dienstag, 12. Mai, wieder zu besichtigen sein. Welche der mehr als 60 Monumente der SSG am 12. Mai wieder zugänglich sind, lässt sich ab Mittwoch aktuell der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg www.schloesser-und-gaerten.de entnehmen. „Wir sind erst mal lieber strikt und lockern dann, sobald es möglich ist. Da es keine Erfahrungswerte gibt, machen wir langsam. Da die Situation in den einzelnen Monumenten möglicherweise angepasst werden muss, sollten sich Gäste vorab online erkundigen, ob es dort spezielle Einschränkungen gibt“, erklärt Michael Hörrmann, der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. „Wenn der Andrang etwa an Wochenenden wieder zu groß wird, müssen wir auf die Bremse treten“.
Servce und Information
ÖFFNUNGSZEITEN DES SCHLOSSGARTENS WEIKERSHEIM
Mo – So 10.00 – 17.30 Uhr
letzter Einlass 17.00 Uhr
EINTRITT SCHLOSSGARTEN WEIKERSHEIM
Erwachsene 3,50 €, ermässigt 1,80 €, Familien 8,80 €
INFORMATIONEN UND ANMELDUNG
Schloss und Schlossgarten Weikersheim
Marktplatz 11
97990 Weikersheim
Telefon +49 (0) 79 34 . 9 92 95 - 0
info@schloss-weikersheim.de