Dienstag, 27. April 2021

Schloss und Schlossgarten Weikersheim | Allgemeines Schlossgarten-Besuch mit Anmeldung und negativem Corona-Test möglich

Seit dem 24. März war der Schlossgarten Weikersheim nach den Regeln der Corona-Landesverordnung geschlossen – nun dürfen die Gärten entsprechend der aktuellen Bestimmungen der Landesverordnung ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen: Am Mittwoch, den 28. April kann der Schlossgarten Weikersheim seine Tore wieder aufmachen. Mit einer Voranmeldung –telefonisch oder direkt im Schloss – mit Zeitfenster sowie einem negativen Corona-Test heißen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg ihre Gäste im barocken Garten der Residenz der Grafen von Hohenlohe willkommen.

EINLASS MIT ZEITBUCHUNG UND NEGATIVEM CORONA-TEST

Nach den aktuellen Regeln der Corona-Landesverordnung dürfen Botanische Gärten auch bei einer Inzidenz von mehr als 100 Personen auf 100.000 Bewohner ihre Tore wieder öffnen, und zwar nach Voranmeldung und mit negativem Corona-Test. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein, gilt für alle Personen ab sechs Jahren und muss in einer offiziellen Teststelle (Testzentrum oder Apotheke) durchgeführt worden sein –Selbsttests sind nicht zugelassen. „Wir sind überglücklich, dass wir endlich auch unsere Gartendenkmale in Weikersheim und in Schwetzingen mit einer stabilen Perspektive für unsere Gäste wieder öffnen dürfen. Gerade in ihrer Frühlingspracht laden sie in besonderem Maße zum Besuch ein“, freut sich Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten.

 

TELEFONISCHE ANMELDUNG IST DIE GRUNDLAGE
In Weikersheim öffnen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg die Tore des Gartens für alle, die sich per Telefon (Tel. Nr. 07934. 99 29 50) oder direkt im Schloss angemeldet und ein Zeitfenster gebucht haben. Der Grund dafür: Es dürfen sich maximal 400 Personen gleichzeitig im Garten aufhalten. Gebucht werden können Besuche zwischen 10 und 16 Uhr; der Schlossgarten schließt um 18 Uhr. Der Aufenthalt ist auf zwei Stunden angelegt. Wer noch Fragen zum Zugang hat, findet die Antworten auf die häufigsten Fragen auf der Internetseite von Schloss Weikersheim ab Dienstagnachmittag, 27. April. Am Eingang muss die Bescheinigung über einen negativen Corona-Test – maximal 24 Stunden alt – vorgezeigt werden.

 

MASKENPFLICHT AN ALLEN ENGSTELLEN

Die Staatlichen Schlösser und Gärten bitten um Verständnis, dass pro Person nur eine Buchung pro Tag möglich ist. Kinder über sechs Jahre müssen erfasst werden, da sie eintrittspflichtig sind. Letzter Einlass in den Schlossgarten ist um 16 Uhr. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske) an allen Ein- und Ausgängen, an Engstellen und im Bereich der Toiletten.

 

INFORMATIONEN ZUM EINLASS IN DEN SCHLOSSGARTEN

Der Schlossgarten wird geöffnet für alle, die im Besitz eines negativen Corona-Tests (höchstens 24 Stunden alt) eines Testzentrums sind und sich telefonisch unter Tel. Nr. 07934. 99 29 50 oder direkt im Schloss angemeldet haben. Das Schloss muss vorerst nach wie vor geschlossen bleiben.

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