Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Historische Außenaufnahme

Bürger übernehmen das SchlossDas Ende der Monarchie

Am 9. November 1918 wurde die Republik ausgerufen – auch in Baden und Württemberg. Die Monarchen dankten ab und in Deutschland begann die Zeit der Demokratie. Zugleich wurden damit viele Residenzschlösser zu Museen und zu Orten, die nun allen gehörten.

WEITAB VOM FOKUS DER UNRUHEN

Mit dem Tod des letzten Grafen der Linie Hohenlohe-Weikersheim im Jahr 1756 verlor die Stadt ihre Funktion als Residenz. Da Graf Carl Ludwig ohne Nachkommen starb, erbten andere Familienzweige das Schloss. Man nutzte das Schloss aber nur zeitweilig, da überall eigene Residenzen zu Verfügung standen: etwa in Langenburg, Neuenstein und Öhringen. Vor 100 Jahren wurde Schloss Weikersheim von der Bevölkerung daher längst nicht mehr mit einer Regierung oder mit der Monarchie verbunden und bei den Unruhen im November stand es nicht im Fokus.

DIE REGIERUNG SASS SCHON SEIT 100 JAHREN IN STUTTGART

Weikersheim steht damit nicht alleine: Denn im 19. Jahrhundert hatten die regionalen Kleinfürstentümer in ganz Deutschland ihre Souveränität verloren und an die größeren staatlichen Einheiten abgeben müssen. Hohenlohe war seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ein Teil des Königreichs Württemberg und die Regierung saß in Stuttgart.

Prinzessin Alexandra von Sachsen-Coburg Gotha und Prinz Ernst II.

Alexandra von Sachsen-Coburg und Gotha mit Ernst II. von Hohenlohe-Langenburg

Das Ende der Monarchie in Hohenlohe

Am Ende des Ersten Weltkrieges war Ernst II. Wilhelm Friedrich Karl Maximilian „Chef“ des Hauses Hohenlohe-Langenburg. Bis zur Novemberrevolution 1918 hatte er als Oberhaupt der Adelsfamilie damit den erblichen Sitz in der württembergischen Kammer der Standesherren; diese Institution wurde mit dem Ende der Monarchie und der Gründung der Republik aufgelöst. In Schloss Weikersheim war von dieser Veränderung aber nichts zu merken. Die einstige gräfliche Residenz wurde bis in die Gegenwart nur teilweise bewohnt. 1967 schließlich erwarb das Land Baden-Württemberg das Schloss von der Familie Hohenlohe-Langenburg. Seither ist es vollständig als Besucherschloss zugänglich.

EIN JAHRHUNDERT SCHLOSSERLEBNIS

Nicht wenige Schlösser waren schon vor 100 Jahren nicht mehr Wohnsitz oder gar Regierungssitz der alten Herrscherfamilien. Die Umnutzung hatte längst begonnen: als Museum oder als touristische Attraktion, als Archiv oder als Verwaltungssitz. Mit dem Ende der Monarchie wurde der Schritt endgültig. Nur die Schlösser, die zum Privatvermögen der ehemaligen Herrscher gehörten, blieben in deren Eigentum. Alle anderen Schlösser gingen in Landesbesitz über – viele davon sind noch heute besuchenswerte Sehenswürdigkeiten, betreut von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.