ZUKUNFT BRAUCHT VERGANGENHEIT
Was darf nicht vergessen werden? Glücks- oder auch Unglücksmomente, Erfolge und Misserfolge, Freunde und Familie? Erinnerung ist nicht nur in die Vergangenheit gerichtet, sie beschränkt sich auch nicht bloß auf das Hier und Jetzt, sondern weist auch in die Zukunft. Beispielhaft hierfür stehen die Erinnerungsstücke Graf Wolfgangs II. von Hohenlohe. Mit ihnen versicherte er sich seiner Herkunft und erinnerte an die eigene Geschichte. So sicherte er den herrschaftlichen Anspruch seines Geschlechts.